Wir behandeln Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen.

Die Verordnung für eine logopädische Therapie erfolgt durch den Arzt, der bei Bedarf eine Verordnung ausstellt. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen abzüglich der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Eigenbeteiligung. Kinder sind von der Zuzahlung befreit, ebenso Erwachsene bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises.

Sofern medizinisch notwendig, können bei entsprechender ärztlicher Verordnung auch
Hausbesuche erfolgen.

Neben den kassenärztlichen Leistungen, bieten wir auch zusätzliche Behandlungsfelder an, wie z.B. Vorträge, Eingliederungshilfen usw…

Vorgehen in der Behandlung

Zu Beginn jeder Therapie führen wir bei allen Patienten eine ausführliche Eingangsdiagnostik durch. Dabei kommen im kindlichen Bereich als auch bei Erwachsenen informelle und standartisierte Testverfahren zur Anwendung.

Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die Therapieziele und die Erarbeitung eines individuellen Behandlungskonzeptes. Mit Patienten und Bezugspersonen werden die Ergebnisse der Diagnostik und das Behandlungskonzept besprochen.

Zur Optimierung der logopädischen Behandlung findet i.d.R., sofern das Einverständnis der Patienten bzw. der Bezugspersonen vorliegt, ein interdisziplinärer Informationsaustausch mit behandelnden Ärzten, Erziehern, Lehrern, Ergotherapeuten und anderen Therapeuten statt. Wir versuchen die Eltern stark in unser Konzept einzubinden und treffen uns bei Bedarf mit Erziehern, behandelnden Therapeuten, Eltern … zu sogenannten „Runden Tischen“.